AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FAMECON GmbH  


§ 1 Geltungsbereich

  1. Die FAMECON GmbH ist Veranstalterin der FAMECON in Münster.
  2. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der FAMECON GmbH und denjenigen Personen, die für den Besuch der FAMECON eine Eintrittskarte lösen müssen (nachfolgend "Besucher" genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Besuchers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragspartner

  1. Vertragsgegenstand sind der Einlass und Aufenthalt der Besucher auf der FAMECON.
  2. Der Besucher kann ein Ticket zum Besuch der FAMECON entweder bei der FAMECON GmbH unmittelbar an der Tageskasse erwerben oder über den online - Ticket - Shop. In dem Falle, dass der Besucher das Ticket an der Tageskasse erwirbt, bestehen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen der FAMECON GmbH und Besucher. In dem Falle, dass der Besucher das Ticket online bestellt, erfolgt die Bestellung bei dem Ticketdienstleister der FAMECON GmbH, der Firma EVENTBRITE (http://www. EVENTBRITE.com). EVENTBRITE.Inc.  ist ein Anbieter mit Sitz in 155 5th Street, Floor 7, San Francisco, CA 94103, Reg. No. 4742147 ("Eventbrite USA"). Für den Ankauf der online Tickets über EVENTBRITE gelten die AGB der EVENBRITE.Inc., die unter www.eventbrite.de/support/articles/de/Troubleshooting/nutzungsbedingungen-von-eventbrite abrufbar sind.
  3. Die FAMECON GmbH speichert einen Vertragsabschluss mit dem Besucher nicht.

§ 3 Veranstaltung 

  1. Die FAMECON findet statt in der Zeit vom 08.09. bis 09.09.2018 in der MCC Halle Münsterland in Münster. 
  2. Die FAMECON GmbH behält sich Änderungen des angekündigten Veranstaltungsablaufes und der angekündigten Besetzung vor.  Bei unwesentlichen Änderungen ist eine jederzeitigte Abänderung durch die FAMECON GmbH gestattet. Im übrigen ist eine Abänderung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes erlaubt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere im Falle der Erkrankung oder Verhinderung eines beteiligten Künstlers/Zeichners/Cosplayers/Ausstellers/Händlers/Verlages/Fotografen  oder der von der FAMECON GmbH unverschuldeten Nichtverfügbarkeit eines Künstlers/Zeichners etc  vor. Das Erscheinen eines angekündigten Künstlers/Zeichners etc. wird von der FAMECON GmbH nicht zugesichert. Für den Falle des Ausbleibens eines Künstlers/Zeichners etc. wird die FAMECON GmbH sich bemühen, einen Ersatz zu verpflichten.
  3. Aufgrund der internationalen Prägung der auf der FAMECON präsentierten Angebote können einzelne Präsentationen in englischer Sprache stattfinden. Übersetzungen werden in diesem Fall nicht bereitgestellt. Ansprüche von Besuchern, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, sind ausgeschlossen.

§ 4 Veranstaltungsausfall

In dem Falle, dass die FAMECON insgesamt ausfällt erstattet die FAMECON GmbH den gezahlten Ticketpreis an den Besucher zurück. In dem Falle, dass der 08.09.2018 ausfällt, gilt ein für den 08.09.2018 lautendes Ticket auch für den 09.09.2018. In dem Falle, dass einer der beiden Veranstaltungstage ausfällt erhält der Inhaber einer Wochenendkarte den halben Ticketpreis erstattet. Für Schadensersatzansprüche des Besuchers gelten die Regelungen zur Haftungsbegrenzung nach § 11.

§ 5 Ticketverlust

Dem Besucher abhandengekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet. Als zerstörte Tickets gelten solche, die so stark beschädigt sind, dass sie mangels Erkennbarkeit der wesentlichen Merkmale als Eintrittskarte nicht mehr geeignet sind.

§ 6 Fotoshooting/Autogramme

  1. Tickets für Fotoshooting und Autogramme können nur im Rahmen der Kapazitäten erteilt werden. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Erwerb eines Tickets für Fotoshooting und/oder Autogramme.
  2. Der Besucher wird zum Fotoshooting/Autogramm nur nach Vorlage des jeweiligen Fotoshooting/Autogramm - Ticket zugelassen. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises für das Fotoshooting/Autogramm - Ticket, wenn er aufgrund Nichtvorlage des Tickets nicht zum Fotoshooting/Autogramm zugelassen wurde.
  3. Die Zeiten für Fotoshooting/Autogramme werden während der Veranstaltung mitgeteilt. Einen Anspruch auf eine bestimmte Leistungszeit an dem Veranstaltungstag hat der Besucher nicht.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Tageskarten können sowohl gegen Barzahlung als auch über Bankkarten-/Kreditkartenzahlungen erworben werden. Über den Service-Dienstleister EVENTBRITE werden folgende Zahlungsarten angeboten: Zahlung per Kreditkarte, SEPA-Lastschriftverfahren, Bezahlung per SOFORT Überweisung.

§ 8 Foto - und Videoaufnahmen der Besucher

Während der FAMECON werden sowohl Foto- als auch Videoaufnahmen zur Dokumentation und Bewerbung der FAMECON von Mitarbeitern der FAMECON GmbH oder durch von der FAMECON GmbH beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt. Wenn der Besucher im Fokus der Aufnahme steht, wie beispielsweise bei einem Porträt, wird der Fotograf den Besucher ausdrücklich hierauf aufmerksam machen und das Einverständnis einholen. Der Besucher erklärt sich im übrigen mit Besuch der FAMECON damit einverstanden, dass von ihm Bild- und Videoaufnahmen gefertigt werden zur Verwendung und Veröffentlichung zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die FAMECON und ihr Leistungsangebot auf den Webseiten der FAMECON GmbH und den sozialen Medien der FAMECON GmbH.

§ 9 Ton-, Foto- und Videoaufnahmen durch die Besucher

  1. Dem Besucher ist untersagt, von Vorträgen auf der FAMECON Tonaufnahmen und/oder Videoaufnahmen zu fertigen. Bei Verstoß gegen dieses Verbot kann der Besucher vom Gelände der FAMECON verwiesen werden. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nicht. Die FAMECON GmbH behält sich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vor.
  2. Die Verwendung von Ton- und Videoaufnahmen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis der FAMECON GmbH zulässig.

§ 10 Sicherheit

  1. Der Besucher hat den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.
  2. Dem Besucher ist die Mitnahme solcher Gegenstände untersagt, die zu einer Gefährdung der Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer führen können. Dies sind unabhängig von seiner Nutzung insbesondere pyrotechnische Gegenstände.
  3. Bei dem begründeten Verdacht des Mitführens unerlaubter Gegenstände ist dem Aufsichtspersonal eine Leibesvisitation gestattet.

§ 11 Haftung

  1. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der FAMECON GmbH sowie die ihrer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haftet die FAMECON GmbH sowie ihrer Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Besuchers aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei FAMECON GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.


§ 12 Datenschutz

Mit der Datenschutzinformation unterrichtet die FAMECON GmbH den Besucher über Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, der Verarbeitung und Nutzung der Daten und sein Recht auf unentgeltliche Auskünfte hinsichtlich seiner bei der FAMECON GmbH gespeicherten Daten.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Die FAMECON GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Stand 11.2017